Zwischen Tradition und Erneuerung - Evangelischer Friedhof Nordstraße
Warum ein kirchlicher Friedhof?
"Der Evangelische Friedhof Rheydt ist die Stätte, auf der die Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe bettet. Er ist mit seinen Gräbern ein sichtbares Zeichen dafür, dass der Mensch vergeht und verwest. Aber er ist auch der Ort, an dem die Botschaft verkündigt wird, dass Christus dem Tode die Macht genommen und das Leben und unvergängliches Wesen ans Licht gebracht hat. Aus dieser Erkenntnis erhalten Arbeit und Gestaltung auf dem Evangelischen Friedhof Richtung und Weisung." Dieses Zitat aus der Friedhofsordnung spricht an, worum es geht. Ein Friedhof ist sicher auch für Christen ein Ort der Trauer, an dem oft unter großen Schmerzen Abschied genommen wird von einem verstorbenen Menschen. Dennoch darf der "Gottesacker", wie man früher sagte, auch ein Ort der Hoffnung und der freudigen Erwartung sein. Sie richten sich auf das, was Gott am Ende der Zeit für alle seine Kinder bereit hält. Es ist darum bezeichnend, das die Evangelische Gemeinde Rheydt von alters her neben den Trauergottesdiensten immer auch besondere Gottesdienste auf dem Friedhof gefeiert hat – am Ostermorgen und am Ewigkeitssonntag. Viele Gemeindeglieder besuchen nach dem Hören der Auferstehungsbotschaft die Gräber ihrer Verstorbenen. Damit wird der Friedhof zu einem Ort des Bekenntnisses zu dem Gott, "der die Toten lebendig macht und ruft das, was nicht ist, dass es sei." (Römer 4,17). Der bereits im Jahr 1822 gegründete Friedhof ist deshalb für unsere Kirchengemeinde eine wichtige und unverzichtbare Einrichtung. Wir bemühen uns, ihn nach Kräften zu erhalten.
Der Friedhof als Ort des Lebens
Darüber hinaus ist der Evangelische Friedhof Rheydt aber auch durch seine parkähnliche Gesamtanlage mit dem wertvollen Baumbestand und den liebevoll gepflegten Gräbern eine grüne Oase in der Innenstadt. Viele Menschen gehen dort spazieren oder treffen sich dort mit Freunden und Bekannten. Dabei betrachten die Besucher auch die alten Grabsteine, die zum Teil schon aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammen und mit christlichen Symbolen oder Bibelworten geschmückt sind. Das Presbyterium hat darum entschieden, diese auch kulturgeschichtlich bedeutenden Zeugnisse vergangener Zeiten und Menschen nach Möglichkeit zu erhalten. Wir suchen darum "Patinnen" und "Paten", die sich für die Restaurierung solcher denkmalgeschützten Grabsteine einsetzen. Noch mehr freuen wir uns, wenn sich kunstsinnige Menschen entschließen, ein solches Grabdenkmal für die Anlage der eigenen Familiengrabstätte zu übernehmen. Dabei versuchen wir eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten hilft und der Erhaltung des Friedhofs dient. Im Sommer regelmäßig durchgeführte Führungen, die Einblicke in die Rheydter Ortsgeschichte und in theologische Inhalte der Grabkunst geben, werden von interessierten Bürgerinnen und Bürgern gerne angenommen.
Die Bedeutung und Anlage der Gräber
Das Anlegen und Gestalten eines Grabes ist für Christen seit jeher Ausdruck ihrer Glaubenshoffnung gewesen. Darum lehnen auch wir als evangelischer Friedhofsträger gemeinsam mit den anderen Kirchen die anonyme Bestattung aus theologischen Bedenken grundsätzlich ab. Der Mensch ist auch im Tod nicht anonym. Unsere Namen, die Gott kennt und im Gedächtnis behält, sollen nicht vergessen und verloren sein. Auch für einen gelingenden Trauerprozess ist es, wie unzählige Bespiele beweisen, aus psychologischen Gründen notwendig, einen Ort zu haben, der aufgesucht werden kann, um sich zu erinnern und stille Zwiesprache zu halten. Tote würdig zu begraben und ihnen durch die Anlage eines Grabes ein öffentliches Gedenkort zu verschaffen, das sind urmenschliche Bedürfnisse, die heutzutage oft kurzsichtig beiseite geschoben oder mit dem Hinweis auf die hohen Kosten abgetan werden. Jede Generation steht dennoch vor der Aufgabe, die Formen der überlieferte Bestattungskultur zu überdenken und sie weiterzuentwickeln. Dabei muss die Würde der Verstorben mit den jeweiligen Möglichkeiten der Hinterbliebenen in Einklang gebracht werden. Das Presbyterium hat darum zum Beispiel als theologisch vertretbare Alternative zur anonymen Bestattung sogenannte "Rasengräber" geschaffen. Dabei handelt es sich um eine vom Friedhof angelegte und gepflegte Rasenfläche, auf der Urnenbegräbnisse oder auch Erdbestattungen möglich sind. Der Ruheplatz wird durch eine schlichte, für alle einheitliche Grabplatte gekennzeichnet, die flach im Boden liegt und den Namen, die Lebensdaten und auf Wunsch auch ein kurzes Schriftwort trägt. Diese Begräbnisform wurde vor allem von Alleinstehenden oder Menschen mit weit entfernt wohnenden Kindern dankbar angenommen. Weitere Bestattungsformen wie die sogenannten "Rosengräber" für Ehepaare oder Urnengemeinschaftsanlagen, die eine gärtnerisch ansprechendere Gestaltung von Urnengräbern vorsehen, sind noch in Vorbereitung. Wir stellen uns damit den gewandelten Bedürfnissen unserer Kunden.
Wer darf bestattet werden?
Um das Weiterbestehen des traditionsreichen Friedhofs auch in Zukunft zu sichern, hat mittlerweile eine Öffnung für die Glieder aller christlichen Kirchen, die in der Arbeitsge-meinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammen geschlossen sind, stattgefunden. Eine konfessionelle Eingrenzung besteht damit nicht mehr. Alle Christen der nähren und weiteren Umgebung, denen der Friedhof lieb und wert ist, sind eingeladen, ihre verstorbenen Angehörigen auf unserem Friedhof zu bestatten. Das gilt auch, wenn diese aus der Kirche ausgetreten waren, der Grabnehmer oder die Grabnehmerin aber noch einer christlichen Kirche angehört. Sogenannte "freie Redner" sind bei den Trauerfeiern in der Friedhofskapelle nicht zugelassen. Die Rheydter Pfarrerinnen und Pfarrer bieten aber in jedem Fall eine seelsorgliche Begleitung der Hinterbliebenen an, die auf Wunsch auch einen Gottesdienst umfasst.
Was kostet eine Grabstätte?
Leider steht unser schön angelegter und gut gepflegter Friedhof, der auch von Seiten der Dienstleistungen, die wir bieten, für hohe Qualität bekannt ist, in einem harten Wettbewerb mit anderen Friedhöfen der Umgebung. Das ist auch angesichts rückläufiger Bestattungszahlen in unserer Stadt und sinkender Gemeindegliederzahlen unvermeidbar. Der Evangelische Friedhof Rheydt ist aufgrund seiner Gebührenordnung mit Abstand der preiswerteste Begräbnisplatz in der ganzen Stadt Mönchengladbach! Auch von daher lohnt sich bei der Neuanlage eines Grabes eine Umorientierung oder die Rückkehr! Bitte informieren Sie sich näher im Friedhofsbüro (Tel. 0 21 66 - 24 87 15). Unsere Mitarbeiter geben dazu umfassend Auskunft.
Informationen und Öffentlichkeitsarbeit
Am Fronleichnamstag 2003 und 2006 fand ein sogenannter "Tag des Friedhofs" statt, der gute Gelegenheit bot, sich umfassend über die Bedeutung der Grabkultur in Geschichte und Gegenwart zu informieren. Am 21. Juni 2008 soll – diesmal an einem Samstag – wieder eine solche Möglichkeit des Gesprächs und der Information stattfinden. Dieser "Tag des Friedhofs" ist am Vormittag rund um die Ev. Hauptkirche am Rheydter Markt angesiedelt und wird am Nachmittag auf dem Friedhof fortgesetzt. Viele intensive Gespräche, die bei solchen Gelegenheiten mit Bestattern, Friedhofsgärtnern, Floristen und Steinmetzen, aber auch mit unseren Mitarbeitern geführt werden, belegen immer wieder, dass Menschen sich auch heutzutage intensiv mit den Fragen, die Tod, Trauer und Beerdigung aufwerfen, beschäftigen, und dass es notwendig und lebensförderlich ist, sich frühzeitig diesen Frage zu stellen. Jeder sich selbst gegenüber ehrliche Mensch kann dabei nur gewinnen, denn der Tod gehört immer zum Leben dazu.
Bitte rufen Sie uns bei allen Fragen an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Leitbild für die kirchlichen Friedhöfe in Mönchengladbach
(vom Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Rheydt am 9. März 2010 einstimmig angenommen und im Sinne einer Selbstverpflichtung für die Arbeit des eigenen Ev. Friedhof an der Nordstraße autorisiert)
Präambel
Kirchliche Friedhöfe sind von je her Teil des Bildes und der Geschichte der Stadt Mönchengladbach. Die sieben katholischen, die vier evangelischen Friedhöfe und die Grabeskirche St. Elisabeth sind die Orte, an denen die Gemeinden ihre Verstorbenen und deren Angehörige, sowie Menschen zur letzten Ruhe betten, die den Wunsch dahingehend geäußert haben. Sie sind als Orte des öffentlichen Gedenkens an die Toten unverzichtbar. Friedhöfe sind ein wesentlicher Bestandteil des Gemeindelebens und ein Dienst an der Gesellschaft. Ihre Erhaltung hat einen hohen Stellenwert. Die Friedhöfe und die Art und Weise, in der sie betrieben und gestaltet werden, geben den Kirchen in der Öffentlichkeit ein Gesicht und prägen damit das Bewusstsein der Menschen.
Friedhöfe sind unübersehbare Hinweise dafür, dass der Mensch sterblich und vergänglich ist. Sie sind aber auch Orte, an denen die frohe Botschaft verkündigt wird: „Christus hat dem Tod die Macht über das Leben genommen und ein unvergängliches Wesen ans Licht gebracht“ (2.Tim 1,10). So werden gerade kirchliche Friedhöfe zum Ort des Bekenntnisses zu dem Gott, „der die Toten lebendig macht und das, was nicht ist, ruft, dass es sei“ (Römer 4,17).
Aus dieser tragenden Hoffnung empfängt alle Arbeit auf kirchlichen Friedhöfen, wie auch ihre Gestaltung, Richtung und Weisung: Maßstab unseres Handelns ist in allem die Barmherzigkeit Gottes, der sich unserer Todverfallenheit erbarmt hat. Verstorbene Menschen würdig zu bestatten, wie auch Trauernde zu trösten, sie zu begleiten und sie in ihren menschlichen Bedürfnissen ernst zu nehmen, ist ein Werk der Barmherzigkeit. Jesus Christus sagt: „Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist“ (Lukas 6,3).
1) Selbstverständnis
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen begegnen den Hinterbliebenen einfühlsam und unterstützen sie in ihrem Trauerprozess.
Sie machen auf die Angebote der Trauerbegleitung vor Ort und auf die Ansprech-partner der Kirchen für Trauerbegleitung aufmerksam.
Die Friedhofsatzungen und -ordnungen sind positiv und leicht verständlich formuliert.
Die Friedhofsträger nehmen ihre Pflichten als Arbeitgeber ernst: Kirchliche Fried-hofsträger bieten ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern professionelle Fortbildung, die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihrer kommunikativen Kompetenz und spirituelle Orientierung an.
Dem ehrenamtlichen Engagement wird Wertschätzung entgegen gebracht und es wird in der Öffentlichkeit angemessen dargestellt.
Trägervertreter sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bieten eine professionelle Dienstleistung an. Sie sind in allen fachlichen Fragen kompetent. „Kunden-orientierung“ und partnerschaftliche Kommunikation sind selbstverständlich.
2) Belegung
Kirchliche Friedhöfe in Mönchengladbach sind vom heutigen Verständnis konfessionsverbindender Familienverhältnisse her grundsätzlich ökumenisch ausgerichtet. Wer im Leben verbunden war, darf im Tod nicht getrennt werden. Alle in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen und christlichen Gemeinden haben ein Anrecht, ihre Mitglieder und deren Angehörige auf den kirchlichen Friedhöfen zu begraben. Einschränkungen werden nur aus praktischen Gründen (z.B. begrenzte Kapazität) gemacht. Ebenso können dort im Ausnahmefall Konfessionslose begraben werden, wenn dies ihrem letzten Willen entspricht bzw. die Angehörigen darum bitten.
3) Begräbnisse
Es besteht Sarg- bzw. Urnenzwang.
Sofern es eine Trauerhalle oder Friedhofskapelle gibt, werden die Angehörigen in den Tagen vor der Beerdigung ermutigt, sich am offenen Sarg von den Verstorbenen in Ruhe zu verabschieden.
In den Trauerhallen bzw. Pfarrkirchen steht ausreichend Zeit für den Gottesdienst zur Verfügung.
Zu jedem Begräbnis auf einem kirchlichen Friedhof gehört ein Ritual der Kirche, dem der oder die Verstorbene angehört haben. Die Gestaltung liegt in der Verantwortung des zuständigen Pfarrers oder der Pfarrerin oder der von den jeweiligen Kirchen Beauftragten.
Für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) steht immer die Friedhofskapelle bzw. die Pfarrkirche zur Verfügung.
Sollte im Ausnahmefall kein Gottesdienst gewünscht werden, erwarten die Träger trotzdem, dass der Abschied in einer würdigen Feier vollzogen wird. Die Feier kann nur von einer Person geleitet werden, die das Vertrauen des Trägers hat. Es ist dann in jedem Fall eine Erlaubnis einzuholen. Sollte dann die Benutzung der Kapelle bzw. der Pfarrkirche gewünscht werden, stellt der Träger sicher, dass die Würde des Raumes gewahrt und christlichen Überzeugungen Respekt entgegengebracht wird.
4) Grabstätten
Kirchliche Friedhöfe in Mönchengladbach
- bieten Sarg- und Urnengräber an;
- haben keine Aschestreufelder;
- werben für die Kennzeichnung der Grabstätte mit christlichen Symbolen, dem Namen und den Lebensdaten der Verstorbenen. Sie betonen die tiefe Bedeutung des Namens, der mit unserem „Beim-Namen-gerufen-sein von Gott“ (Jesaja 43,1) zur unveräußerlichen Würde auch eines verstorbenen Menschen gehört. Die namentliche Kennzeichnung der Grabstätten hat nicht nur eine private Bedeutung, sondern weist darauf hin, dass die Toten Teil einer christlichen und einer zivilen Gemeinschaft waren und sind. Die Trauer des Menschen braucht einen konkreten Ort. Für viele ist es hilfreich, wenigstens den durch Namensplatte gekennzeichneten Begräbnisort aufsuchen zu können. Es hilft vielen Angehörigen, Trauergefühle zu verarbeiten, wenn sie ihre Verbundenheit mit dem verstorbenen Menschen durch die Pflege eines Grabes zum Ausdruck bringen können;
- bieten all denjenigen, die keine aufwändige Grabpflege möglich machen können oder wollen, auch Bestattungsmöglichkeiten ohne oder mit nur geringem Pflegeaufwand an.
5) Finanzierung und Gebühren
Kirchliche Friedhöfe
- erhalten keine Kirchensteuermittel oder öffentliche Gelder. Sie müssen Kosten deckend arbeiten. Sparsamkeit ist selbstverständlich. Sie verzichten auf große Parkanlagen mit hohem Pflegeaufwand, streben kurze Dienstwege und kleine Verwaltungen an , fördern Eigeninitiative und werden oft von ehrenamtlichem Engagement getragen;
- ermöglichen Bestattungen zu moderaten Gebühren;
- auch wenn das Ordnungsamt die Bestattungspflicht übernimmt, wird in jedem Fall eine würdige Bestattung ermöglicht.
6) Kooperationspartner
Die Träger kirchlicher Friedhöfe
- sind zuverlässige Kooperationspartner;
- pflegen gute Kontakte zu den ortsansässigen Bestattern, Gärtnern, Floristen und Steinmetzen. Sie treffen mit ihnen klare Absprachen;
- vergeben Aufträge möglichst an Firmen vor Ort und unterstützen damit den lokalen Wirtschaftskreislauf;
- gestalten ihre Geschäftsbeziehungen nicht allein nach finanziellen Überle-gungen, sondern auch nach ethischen und theologischen Gesichtspunkten.
7) Vernetzung
Träger kirchlicher Friedhöfe nehmen am Erfahrungsaustausch mit anderen kirchlichen Friedhöfen und den Beauftragten für Bestattungskultur ihrer Kirchen gelegentlich bzw. bei besonderen Anlässen teil.
Bei Fragen und vor entscheidenden Veränderungen z.B. vor praktisch-theologischen Veränderungen oder Veränderungen der Trägerschaft suchen sie das Gespräch mit den Beauftragten ihrer Kirche.
Kirchliche Friedhofsträger konsultieren die Beauftragten für Bestattungskultur ihrer Kirche, wenn Konflikte nicht vor Ort geklärt werden können.
8) Kurzfassung
Kirchliche Friedhöfe
- geben den Kirchen in der Öffentlichkeit ein Gesicht, sind aus dem christlichen Glauben heraus der Würde der Toten und der Not der Trauernden verpflichtet und verstehen ihren Dienst als ein Werk der Barmherzigkeit;
- sind grundsätzlich ökumenisch ausgerichtet. Sie stehen allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen und deren Angehörigen und unter gegebenen Umständen auch anderen zur Verfügung;
- stellen sicher, dass bei jedem Begräbnis der Abschied von der oder dem Verstorbenen in einem Gottesdienst oder einer Feier vollzogen wird. Sie fordern Respekt vor christlichen Überzeugungen ein;
- bieten Sarg- und Urnengräber an, haben auch Grabstätten ohne großen Pflegeaufwand und werben für die Kennzeichnung mit christlichen Symbolen, dem Namen und den Lebensdaten der Verstorbenen;
- erheben moderate Gebühren. Auch wenn das Ordnungsamt die Bestattungs-pflicht übernimmt, wird in jedem Fall eine würdige Bestattung ermöglicht;
- arbeiten Kosten deckend. Sie lassen sich nicht nur von finanziellen, sondern auch ethischen und theologischen Gesichtspunkten leiten;
- sind zuverlässige Kooperationspartner;
- handeln in Netzwerken innerhalb der Kirchen.
Zum Verständnis:
Dieses am 29. März 2010 der Öffentlichkeit vorgestellte Leitbild wurde in einem über einjährigen Arbeitsprozess, der auch von zwei großen Arbeitstagungen begleitet wurde, von den dazu beauftragten Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden in Mönchengladbach erarbeitet.
Es kam dabei zur ständigen Rückkoppelung mit den verantwortlichen Leitungs-gremien der zwölf Gemeinden, die in unserer Stadt eigene kirchliche Friedhöfe tragen. Alle haben am Ende dem vorliegenden Ergebnis zugestimmt. Dabei gelang es auch, den jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Friedhofsordnungen Rechnung zu tragen und anfängliche inhaltliche Gegensätze durch verbindende Formulierungen zu überbrücken, um das gemeinsame Anliegen einer christlich verantworteten Grabkultur hervorheben. Das ist ein großer Erfolg!
Grundsätzlich dienen solche Leitbilder der Selbstvergewisserung. Sie helfen, sich in der Öffentlichkeit mit dem eigenen Anliegen besser darzustellen und haben nach innen betrachtet den Charakter einer Selbstverpflichtung. Die eigene Arbeit soll daran wie an einem Maßstab überprüft und immer wieder neu ausgerichtet werden. Leitbilder selbst bedürfen aber auch der Fortschreibung.
Pfarrer Olaf Nöller,
Friedhofsbeauftragter
Fahrdienst zum Friedhof
Körperlich behinderte ältere Menschen, die noch in der eigenen Wohnung leben, werden kostenlos zum Friedhof gefahren.
Diesen Service bietet die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach an.
So melden Sie sich an:
Friedhofs-Service
Anfragen für Termin und Begleitung sind montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr möglich.
Im Rahmen der ersten Anmeldung zur Teilnahme an dem angebotenen Service ist die Vorstellung bei Frau Ulla Diwok (Pflegedienstleiterin der Ambulanten Dienste GmbH) erforderlich. Hierbei soll der Einsatz des passenden Fahrzeugs (z. B. für Nutzer von Gehhilfen oder Rollstühlen) und die notwendige Begleitung geklärt werden.
Telefon-Nr. 0 21 66 – 45 54 55
Friedhöfe
Es werden alle Friedhöfe innerhalb der Stadt Mönchengladbach angefahren. Unser Ev. Friedhof Nordstraße 140 wurde zur Teilnahme an diesem Projekt angemeldet.
Grabbesuch
Der Service führt im Bedarfsfall bis zur Grabstätte. Genehmigungen dafür liegen vor.
Dienst
Das Projekt haben Sozial-Holding und die örtliche Arge in einer Kooperation entwickelt.
